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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51   

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https://dejure.org/1951,32
BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mordmerkmale Gruppe 1 - Verärgerung über verweigerten Sex

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 60
  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    (Im Anschluß an OGHSt 3, 75 und 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951.).

    An diesem Grundsatz, dem der Bundesgerichtshof schon in 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 beigetreten ist, ist festzuhalten.

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Zusammen mit diesen kennzeichnet sie aber das Tatbild, den erhöhten Unwert der Tötung, die besondere Verwerflichkeit einer solchen Tat und ist für die rechtliche Würdigung ebenso bedeutsam wie etwa für die Auslegung des Gewaltbegriffs beim Raube, die sich danach richten kann, wie der Täterangriff auf den Angegriffenen wirkt, BGHSt 1, 145, 147. Dem Schwurgericht ist daher beizutreten.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    RGSt 77, 41 (44); BGHSt 2, 60 (61); 3, 183 (185); 6, 120 (121); (GrS) 9, 385 (389); (GrS) 11, 139 (143); 23, 119 (120); siehe auch Dreher, StGB, 36. Aufl 1976, § 211 StGB, Rdn 6; Lackner, StGB 10. Aufl 1976, § 211, Anm 7a; ebenso Lange, in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl 1974, § 211 StGB, Rdn 10, der daneben allerdings die Heimtücke auch als ein "bewußt den offenen Kampf scheuendes, ... auf Täuschung berechnetes Verhalten" definiert, durch das "die Verteidigung des Angegriffenen vereitelt oder erschwert wird"; abweichend Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl 1976, § 211, Rdn 14, der das Merkmal Heimtücke nur dann als gegeben ansieht, wenn "durch die Ausnutzung der Arglosigkeit ein Zustand erhöhter Wehrlosigkeit geschaffen worden ist".
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51   

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https://dejure.org/1951,112
BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1951 - 2 StR 612/51 (https://dejure.org/1951,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 38
  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Zutreffend sieht die Strafkammer die Äusserungen des Angeklagten im Hinblick auf die Vorgänge in U.-B. als die Behauptung von Tatsachen an (RGSt 55, 129).
  • RG, 02.01.1900 - 4128/99

    1. Beleidigung mehrerer mittels einer Kollektivbezeichnung erkennbar gemachter

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Diese Gruppen sind keine Personenmehrheit, die als eine bestimmt gekennzeichnete und deshalb äusserlich erkennbare Einheit in Erscheinung tritt und die Abgrenzung der durch die Gesamtbezeichnung betroffenen Einzelpersonen ermöglicht, wie dies etwa bei der Richterschaft eines einzelnen Landes (RGRspr 1, 292), den Grossgrundbesitzern einer bestimmten Provinz (RGSt 33, 46), den bei einem Vorgang beteiligten Kriminalbeamten (RGSt 45, 138), den deutschen Ärzten (RG JW 1932, 3113), den Juden als einer durch die nationalsozialistische Sondergesetzgebung abgegrenzten Volksgruppe (OGHSt 2, 312) der Fall ist.
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Endlich schliesst die Strafkammer die Anwendung des § 193 rechtlich bedenkenfrei mit der Feststellung aus, dass der Angeklagte die beschimpfenden Erklärungen ohne jede Nachprüfung ihrer Richtigkeit bedenkenlos abgegeben hat (RGSt 62, 83, 92; 63, 202; RG JW 1932, 1743).
  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Lässt sich dieser Kreis nicht zweifelsfrei feststellen, so ist mangels einer sicheren Zuordnung des einzelnen zu der bezeichneten Menge in Wirklichkeit keine einzelne Person verletzt (RGSt 68, 120, 124; RG JW 1928, 806; 1932, 3113).
  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Endlich schliesst die Strafkammer die Anwendung des § 193 rechtlich bedenkenfrei mit der Feststellung aus, dass der Angeklagte die beschimpfenden Erklärungen ohne jede Nachprüfung ihrer Richtigkeit bedenkenlos abgegeben hat (RGSt 62, 83, 92; 63, 202; RG JW 1932, 1743).
  • RG, 13.07.1911 - II 470/11

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51
    Diese Gruppen sind keine Personenmehrheit, die als eine bestimmt gekennzeichnete und deshalb äusserlich erkennbare Einheit in Erscheinung tritt und die Abgrenzung der durch die Gesamtbezeichnung betroffenen Einzelpersonen ermöglicht, wie dies etwa bei der Richterschaft eines einzelnen Landes (RGRspr 1, 292), den Grossgrundbesitzern einer bestimmten Provinz (RGSt 33, 46), den bei einem Vorgang beteiligten Kriminalbeamten (RGSt 45, 138), den deutschen Ärzten (RG JW 1932, 3113), den Juden als einer durch die nationalsozialistische Sondergesetzgebung abgegrenzten Volksgruppe (OGHSt 2, 312) der Fall ist.
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51   

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https://dejure.org/1952,371
BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51 (https://dejure.org/1952,371)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1952 - 3 StR 331/51 (https://dejure.org/1952,371)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1952 - 3 StR 331/51 (https://dejure.org/1952,371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 139
  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    549/51 - zugrunde lag (teilweise abgedruckt in NJW 1952, 34, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • RG, 18.05.1928 - I 977/27

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Spiel an Geldspielautomaten,

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Während z.B. die Entscheidungen in RGSt 27, 94 und 34, 140 das Wesen des Zufalls in dem Mangel der Erkennbarkeit der einem Ereignis zugrunde liegenden Kausalität finden, stellen sie in RGSt 34, 403 und 62, 163 auf das Wirken unberechenbarer , dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen ab.
  • RG, 14.02.1901 - 4708/00

    1. Sind die Hydra- oder Schneeballengeschäfte, die zum Zwecke des Absatzes von

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Während z.B. die Entscheidungen in RGSt 27, 94 und 34, 140 das Wesen des Zufalls in dem Mangel der Erkennbarkeit der einem Ereignis zugrunde liegenden Kausalität finden, stellen sie in RGSt 34, 403 und 62, 163 auf das Wirken unberechenbarer , dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen ab.
  • RG, 07.04.1927 - III 72/27

    1. Ist eine Ausspielung in dem öffentlichen Erbieten eines Kaufmanns zu

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Im Ergebnis ist ohne Einschränkung an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festzuhalten (vgl. insbesondere RGSt 61, 281).
  • RG, 17.10.1901 - 3550/01

    Begründet die Veranstaltung eines Geschäftes nach dem sog. Hydrasysteme das

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Während z.B. die Entscheidungen in RGSt 27, 94 und 34, 140 das Wesen des Zufalls in dem Mangel der Erkennbarkeit der einem Ereignis zugrunde liegenden Kausalität finden, stellen sie in RGSt 34, 403 und 62, 163 auf das Wirken unberechenbarer , dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen ab.
  • RG, 17.05.1926 - III 67/26

    Liegt eine Ausspielung nach § 286 Abs. 2 StGB. in dem öffentlichen Erbieten eines

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 60, 250 steht diese Frage im Vordergrund der Erörterung.
  • RG, 12.03.1895 - 4916/94

    Ist der Thatbestand einer öffentlich veranstalteten Ausspielung (§ 286 St.G.B.'s)

    Auszug aus BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
    Während z.B. die Entscheidungen in RGSt 27, 94 und 34, 140 das Wesen des Zufalls in dem Mangel der Erkennbarkeit der einem Ereignis zugrunde liegenden Kausalität finden, stellen sie in RGSt 34, 403 und 62, 163 auf das Wirken unberechenbarer , dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen ab.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    cc) Aus der Unwahrheit der für die Werbeaussage zentralen Angaben ergab sich hier, dass diese aufgrund ihres - insoweit maßgeblichen (vgl. BGHSt 2, 139, 145; BGHR UWG § 4 (aF) Irreführung 1; Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 168. Lfg.
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Das Überwiegen des Zufalls wird jedoch nicht bereits dadurch in Frage gestellt, daß über den Ausgang anhand bestimmter Kriterien eine begründete Vorhersage getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflußbar noch vorausberechenbar sind (vgl. auch BGHSt 2, 139, 140/141).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Es kann dahinstehen, ob für die Fälle progressiver Kundenwerbung in BGHSt 2, 79 (= 3 StR 549/51; zustimmend BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = 3 StR 331/51) zu Recht das Vorliegen eines "versteckten Einsatzes" bejaht worden ist (einschränkend zur Strafbarkeit schon BGH GA 1978, 332; gegen die Annahme eines "Einsatzes" in diesen Fällen Lampe GA 1977, 33, 34/35, 41; kritisch auch Bruns in Gedächtnisschrift für Schröder, 1978, S. 273, 277/278).
  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 610/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangener Vergehen der strafbaren Werbung -

    Bei dieser Sachlage ist den Angeklagten mit Recht vorgeworfen worden, in unzulässiger Weise durch wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben den Anschein eines besonders günstigen Angebots im Sinne von § 4 UWG hervorgerufen zu haben (RGSt 61, 281, 286; BGHSt 2, 139, 145; KG JR 1973, 428 mit Anm. Tiedemann).

    Zu den Ausspielungen hat die Rechtsprechung, wie der Revision zuzugeben ist, grundsätzlich auch die Fälle der progressiven Kundenwerbung (Schneeballsystem) gerechnet, bei denen jeder Käufer einer Sache deren Preis dadurch mindern kann, daß er dem Verkäufer einige weitere Abnehmer zuführt (RGSt 60, 250; 61, 281; 65, 194; BGHSt 2, 79; 2, 139; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 - Lotterie).

  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Bis dahin hatten die Strafgerichte vor allem unter Heranziehung des Straftatbestandes der strafbaren Ausspielung (§ 286 Abs. 2 StGB a. F. = § 287 Abs. 1 StGB) versucht, gegen Schneeball- und Pyramidensysteme vorzugehen (vgl. RGSt. 34, 321; 34, 390; 60, 250; BGHSt 2, 79; 2, 139; BGH GA 1978, 332).
  • BGH, 19.01.1972 - 3 StR 152/71

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung -

    Dabei ist zu berücksichtigen, worauf das Landgericht selbst hinweist, daß das Durchschnittspublikum Bestellscheine und ähnliche Urkunden meist nur oberflächlich prüft (vgl. BGHSt 2, 139, 145) [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51].
  • BGH, 21.02.1962 - 2 StR 348/61

    Täuschung des Darlehensnehmers durch den Darlehensgeber - Kreditvermittlung gegen

    Indessen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt dargelegt und ausgesprochen worden, daß das Durchschnittspublikum Werbeschriften und Bestellscheine nicht genau, vollständig und mit Überlegung gleichsam studiert, sondern daß es deren Inhalt nur oberflächlich prüft (vgl. BGHSt 2, 139, 145 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55

    Rechtsmittel

    Für die neue Hauptverhandlung ist, soweit die Tatzeit bis 1952 in Frage steht, vorsorglich auf die in den Entscheidungen BGHSt 6, 59; 2, 146 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51]; 2, 262 [BGH 06.03.1952 - 3 StR 1139/51]und 2, 355 ausgesprochenen Grundsätze hinzuweisen.
  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 266/53

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Revision könnten dem Senat keinen Anlass geben, von seinen Urteilen in BGHSt 2, 79 und 2, 139 zur Frage der Strafbarkeit des Systems der sog. progressiven Kundenwerbung unter den Gesichtspunkten des § 286 Abs. 2 StGB und des § 4 UnlWG abzugehen.
  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 225/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 774/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51   

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https://dejure.org/1952,1310
BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51 (https://dejure.org/1952,1310)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1952 - 1 StR 324/51 (https://dejure.org/1952,1310)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1952 - 1 StR 324/51 (https://dejure.org/1952,1310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Allerdings kann der Tatrichter eine Sühnemaßnahme nach dem Befreiungsgesetz, die einem Angeklagten auferlegt ist, strafmildernd in Betracht ziehen, und es kann ein Rechtsfehler vorliegen, wenn er dies nicht prüft (Urteil des Senats vom 15.1.1952, 1 StR 324/51).
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Schliesslich muss zu seinen Gunsten bei der Strafzumessung die zweijährige, durch die Kriegsgefangenschaft für verbüsst erklärte Gefängnisstrafe beachtet werden, die die Spruchkammer in Bielefeld wegen seiner Zugehörigkeit zur SS und zum SD gegen ihn nach dem Kriege verhängt hat (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 15.Januar 1952 - 1 StR 324/51 - = LM Nr. 2 zu § 60 StGB und vom 26.Oktober 1965 - 1 StR 106/65 - = DRiZ 1966, 59).
  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 57/52
    Arbeitslager kann zwar nicht auf die erkannte Strafe angerechnet werden, es konnte aber als strafmindernd berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon einer wegen derselben Taten verhängten Sühnemassnahme unterliegt (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 328/51
    Arbeitslager als politische Sühnemassnahme ist nach § 60 überhaupt nicht anrechenbar (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952, BayObLGSt 1950 Nr. 37).
  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53

    Rechtsmittel

    Es war vielmehr rechtlich zulässig, dies dem Angeklagten bei der Bemessung der Strafe zugute zu halten (vgl. BGH vom 15.1.1952 - 1 StR 324/51 - NJW 1952, 392 Nr. 22).
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